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Was aber tun bei „DAUERROT“?
Wer aber bei ungewöhnlich lang andauerndem ROT vor der Kreuzung wartet, wird irgendwann ungeduldig und möchte weiterfahren. Wie lange muss er warten, um sicher zu sein, dass die Ampel tatsächlich defekt ist, es sich also nicht um eine besonders lange Rotphase handelt? Und wie muss er sich verhalten, wenn sich die Ampel bei ROT „aufgehängt“ hat? Die Obergerichte haben entschieden, dass der Fahrzeugführer auch dann noch nicht von einer defekten Ampel ausgehen darf, wenn diese etwa drei Minuten lang rotes Licht zeigt (OLG Köln 29.04.1980 AZ 1 Ss 1037 B 7/79 in VRS 59 S. 454, OLG Hamm 10.06.1999 AZ 2 Ss Owi 486/99). Nach Ansicht der Richter muss das rote Licht erheblich länger als drei Minuten andauern, bevor eine Störung angenommen werden darf. Sicherheitshalber sollte man mindestens fünf Minuten warten, bevor man in die Kreuzung oder Einmündung einfährt. Dabei gilt, so das OLG Köln, der „extreme Misstrauensgrundsatz“. Man darf also nur mit äußerster Vorsicht weiterfahren, weil man davon ausgehen muss, dass andere Verkehrsteilnehmer GRÜN haben und vom Ampeldefekt nichts wissen. Die Weiterfahrt wird in diesem Fall nicht bußgeldrechtlich verfolgt. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, trägt der Rotfahrer die volle Haftung.
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