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Fahren ohne Versicherungsschutz
Verkehrsrecht-Lexikon
Synonyme: Schwarzfahrt (ohne Versicherungsschutz)
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine in § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) geregelte Straftat.
Strafbar macht sich, wer ein Kfz im Strassenverkehr faehrt, obwohl für dieses keine KH-Versicherung (Krafthaftpflichtversicherung) besteht. Strafbar macht sich auch, wer als Halter den Gebrauch seines unversicherten Kfz zumindest gestattet hat.
Strafmass für Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Gesetz unterscheidet bei der Bestrafung danach, ob die Tat vorsaetzlich begangen wurde oder fahrlaessig.
Bei vorsaetzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Bei fahrlaessigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.
Punkte für Fahren ohne Versicherungsschutz: Inhaber einer Fahrerlaubnis bekommen bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz 6 Punkte ins Verkehrszentralregister (VRVZ) eingetragen.
Fahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusaetzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.
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