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Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung deklariert.
Es wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an. Es erschien zum ersten Mal im Jahr 1993 und wurde 1996 im Rahmen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz verpflichtend. Diese Richtlinien beziehen sich derzeit nur auf Personenkraftwagen der Klasse M1 (bestimmt für den Transport von maximal 8 Personen mit Fahrer), Motorraeder und Anhaenger. Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3 gelten.[1]
Ein Ziel der Europaeischen Union ist die Warenverkehrsfreiheit (= 'Freier Warenverkehr im Europaeischen Binnenmarkt'); diese ist eine der vier Grundfreiheiten innerhalb der EU. Die Gründung des „European Certificate of Conformity“ im Jahr 1996 hat Kaeufe, Verkaeufe und Reimporte von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europaeischen Union erleichtert und zu steigenden Importen und Exporten im Europaeischen Binnenmarkt beigetragen.
Für die Registrierung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten benoetigt man die Übereinstimmungsbescheinigung, um die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr bei der zustaendigen Zulassungsbehoerde zu erleichtern. |
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