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Der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung, und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt bis zu 4 Wochen nach Antritt des unbezahlten Urlaubs bestehen. Waehrend dieser Zeit darf keine Entgeltersatzleistung, wie Krankengeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen werden. Die Mitgliedschaft bleibt auch dann erhalten, wenn die Dauer der Arbeitsunterbrechung zunaechst nicht feststeht oder für mehr als auf einen Monat befristet ist. Dauert die Zeit der Abwesenheit laenger als 1 Monat, muss spaetestens am letzten Tag dieser Frist von 4 Wochen eine Abmeldung erfolgen. Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung endet damit.
Tipps, Checkliste
Schliessen Sie eine private Krankenversicherung ab oder versichern Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung für den abgemeldeten Zeitraum. Sind Sie bereits privat krankenversichert, müssen Sie nichts tun. Die Beitraege sind weiter zu entrichten
Stimmen Sie Ihre Plaene auf eine laengere unbezahlte Freistellung rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung und dem Traeger der Sozialversicherung auf und lassen Sie sich individuell beraten bezüglich der Auswirkungen auf Ihre Leistungsansprüche
Klaeren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Modelle moeglich sind, in denen Sie voll arbeiten, aber nur einen Teil des Gehalts ausbezahlt bekommen. Den Rest des Gehalts erhalten Sie dann waehrend des Sabbaticals. Dieses Modell hat den Vorteil, dass Sie keine negativen Auswirkungen bei den Versicherungen zu befürchten haben, da die Beitraege weiterhin entrichtet werden |
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