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本帖最后由 Sky23 于 2015-7-26 06:45 编辑
http://studenten-umzugshilfe.com/
又是东德的。搬家不要找德国人,尤其是东徳的人力贩子更不能信任。
他家网站的标价没有直接注明有关营业额税的信息是违法的,该法律就是为了防止他这样做来骗钱。
http://studenten-umzugshilfe.com/wp-content/uploads/2013/12/konditionen-studenten-umzugshilfe-umzugshelfer.jpg
按他的条款,将“订货表”发出就“合同”就签订了。这个也是违法的。因为只有“Buchung abschicken",而没有欧盟法律规定的明确的“Kostenplichtig”的字样。
找个律师给他发警告函可罚好几百欧。
他家的AGB:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden allgemeinen Geschaeftsbeziehungen gelten für die angebotene Dienstleistung der Personalvermittlung. Die Studenten-Umzugshilfe (Agentur) befasst sich mit der Vermittlung von Studenten, in dem im Auftrag vom Kunden vorgegebenen Art und Umfang.
2. BEAUFTRAGUNG DER AGENTUR
Durch die Versendung des (Online) Buchungsformulars an die Agentur oder durch die fernmündliche Auftragsaufnahme über die Agenturhotline, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Die Agentur (Auftragnehmer) versucht gemaess den oben vorgenommenen Angaben und Anforderungen des Auftraggebers, (Hilfs-)Personal an ihn zu vermitteln. Die Leistungserfüllung seitens der Agentur beginnt mit erfolgreicher Suche nach geeignetem Hilfspersonal.
3. LEISTUNG DER AGENTUR GEGENüBER DEM KUNDEN
Die Agentur wird den Kontakt zwischen dem (Hilfs-)Personal und dem Kunden ermoeglichen, d.h. der/die von der Agentur ausgewaehlte/n Person/en meldet/n sich direkt beim Kunden, um einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Die Agentur wird dem Kunden die Telefonnummer und wenn erwünscht die Anschrift der Person/en bekannt geben; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Personen, die sich als Hilfskraft bewerben, erklaeren sich bereit, vorab durch Registrierung ein Onlineprofil zu hinterlegen, welche Daten der reinen Vermittlung dienen und vertraulich behandelt werden. Kundendaten werden ebenfalls ausschliesslich zum Zweck der Vermittlung von Hilfspersonal an den Kunden bzw. zur Rechnungsstellung gespeichert. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur Personal lediglich vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der Agentur sind und somit kein Arbeitsverhaeltnis zwischen der Agentur und den Hilfskraeften besteht. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Taetigkeiten und der Bezahlung auch nur zwischen der vermittelten (Hilfs-)Kraft und dem Kunden, jedoch nicht mit der Agentur zustande.
4. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Personal, ein Honorar/Lohn innerhalb des von der Agentur vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitstunde zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben naeher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses spaetestens 30 Tage nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen. Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich die Vermittlungsgebühr an die oben genannte Agentur zu zahlen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemaesse Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeitraegen (siehe Minijobzentrale).
Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald die Agentur die Kontaktdaten des/der Helfer/s an den Kunden weitergeleitet hat. Eine Vermittlung ist abgeschlossen, wenn es zu einem Arbeitsverhaeltnis, unabhaengig von Art und Umfang, zwischen dem/den von der Agentur vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber kommt sowie bei Lehrkraeften ein Probearbeitstag erfolgreich verlaufen ist. Sollte es aus verschiedenen Gründen seitens der Agentur nicht zu einer abgeschlossenen Vermittlung kommen, wird die Agentur dem Kunden die Vermittlungsgebühr zurückerstatten.
Diese Betraege sind sofort nach Rechnungsstellung faellig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Benoetigt der Kunde spaeter weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom Auftraggeber eingesetzt, faellt die Vermittlungsgebühr erneut an.
5. VERMITTLUNGSTARIFE FüR UMZUGSHELFER:
Vermittlungsprovision pro Helfer und Einsatz: 15,- EUR (inkl. MwSt. 19%)
5A. KOSTEN FüR DIE EINRICHTUNG EINER HALTEVERBOTSZONE:
20,- EUR (inkl. MwSt. 19 %) für die Einrichtung einer Halteverbotszone. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, Miete für die Schilder und Arbeitskosten für das Aufstellen der Schilder. Die Kosten variieren von Stadt zu Stadt und koennen daher nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
5B. MAHNUNG
Die Agentur behaelt sich vor nach Verstreichen der Frist der zweiten Zahlungsaufforderung eine Mahngebühr zu berechnen. Die Agentur versendet die Mahnung per Post und berechnet daher die entstandenen Mehrkosten.
6. AUSKUNFTSVERPFLICHTUNG
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Personen gebucht hat, die ursprünglich von der oben stehenden Agentur vermittelt wurden.
7. HAFTUNG
Die Agentur übernimmt keine Haftung:
- für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhaeltnisses im Rahmen dieser Vereinbarung,
- für eine etwaige mangelnde Arbeitsleistung oder Zuverlaessigkeit des Vermittelten,
- für alle sonstigen Schaeden, die im Zusammenhang mit seiner Taetigkeit entstehen, .
- für jeglichen Grad von Fahrlaessigkeit oder auch Vorsatz, die im Zusammenhang mit seiner Taetigkeit liegen.
Ansprüche wegen Schlechtleistung koennen nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Taetigkeits-Vereinbarung nur zwischen Kunde und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vermittelte Person. Die überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschaeftigung von auslaendischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemaesse Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeitraegen. Der Auftraggeber wird die Agentur nach den Bewerbungsgespraechen über den Stand der Bewerbungen informieren. Eine Aufhebung dieser Vereinbarung ist für beide Parteien jederzeit moeglich. Etwaige Ansprüche der Agentur gegenüber dem Auftraggeber aus erfolgreicher Vermittlungstaetigkeit werden hiervon jedoch nicht berührt. Weitere Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Haftungsauschluss besteht ausserdem für die Folgen eines Nicht-Zustandekommens eines geplanten Termins. Im übrigen ist die Haftung der Agentur für jeglichen Grad von Fahrlaessigkeit und Vorsatz ausgeschlossen.
8. HALTEVERBOTSZONE
Die Agentur beauftragt Partnerfirmen mit der Einrichtung der Halteverbotszonen. Bei etwaigen Formverstoessen bei der Aufstellung übernimmt die Agentur keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Schadenersatzansprüche müssen direkt gegen den Aufsteller vor Ort geltend gemacht werden. Bei festgestellter Falschaufstellung durch die Partnerfirma vor Ort, wird diese die bereits bezahlten Kosten an die Agentur erstatten, worauf die Agentur dem Kunden die Kosten ebenfalls zurückerstattet.
Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhaengig von der Genehmigung der zustaendigen Behoerde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat die Agentur keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zustaendige Behoerde die Genehmigung (gemaess der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behoerde nicht erteilt werden, kann die Agentur den Auftrag auch nicht ausführen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemaesser Aufstellung und Protokollierung der Schilder, diese unberechtigterweise veraendern, entfernen oder entwenden. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmaechtig (ohne schriftliche Abstimmung mit der Agentur) die Zone veraendert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstoesst. Ebenfalls ist die Agentur von der Haftung befreit, in Faellen von: Hoehere Gewalt, deliktisches Handeln Anderer und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht im Machtbereich/Verantwortungsbereich der Agentur liegen. Der Kunde als Auftraggeber, stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgaengen und/oder sonstigen Beeintraechtigungen und Schaeden frei.
Die Agentur kann nicht garantieren, dass die beantragte behoerdliche Genehmigung erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zustaendige Behoerde. Die für die Beantragung von der Agentur erbrachten Leistungen (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren, etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behoerde nicht erteilt wird.
Die Daten des Kunden, werden gespeichert, und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung, von der Agentur verarbeitet, oder aber auch an Dritte weitergegeben, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung, von der Agentur beauftragt sind.
9. FOLGEAUFTRÄGE
Nimmt der Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Taetigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluss faellig.
10. RüCKTRITT
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, sodass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und abgeschlossene Vermittlung unmoeglich gemacht werden, wird in jedem Falle 100 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr faellig, sobald die Agentur ihre Pflichten aus dem Maklerverhaeltnis erfüllt hat. Bei einer Stornierung vor übermittlung der Daten des angeforderten Personals wird eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 % faellig. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 356 IV BGB nicht. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, sondern zur Erbringung von Leistungen, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persoenlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert und hat die Agentur bereits Leistungen vorgenommen, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet. Nach übermittlung der Kontaktdaten hat die Agentur ihre Dienstleistung vollstaendig erfüllt und somit besteht eine 100%ige Zahlungspflicht des Kunden.
Gerichtsstand: Leipzig, Deutschland, 23.01.2013
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