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http://www.anwalt.de/rechtstipps/zusammenstoss-beim-rueckwaertsausparken_034116.html
楼主可以看看之前的案例。
Zusammenstoss beim Rückwaertsausparken
Wer rückwaertsfaehrt, muss besonders auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zwischen zwei Rückwaertsfahrern, tragen oft beide zur Haelfte ein Mitverschulden.
In Marl kam es auf einen Parkplatz zu einem Zusammenstoss, als zwei Rückwaertsfahrer unterwegs waren. Die eine Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen rückwaerts auf der Parkplatzfahrbahn, die andere wollte gerade rückwaerts aus einer Parkbox ausparken. Kurz nachdem sie ihren Wagen gestoppt hatte, kam es zum Zusammenstoss. Ihr Wagen trug einen Sachschaden in Hoehe von 11.000 Euro davon. Den forderte sie nun von der Unfallgegnerin ersetzt. Schliesslich waere ihr Wagen beim Zusammenstoss immerhin gestanden.
Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dieser Argumentation aber nicht und gab beiden Unfallbeteiligten eine haelftige Mitschuld. Derjenige, der auf einer Parkplatzfahrbahn rückwaerts unterwegs ist, muss erhoehte Sorgfalt walten lassen und auf andere Verkehrsteilnehmer besonders achten. Aber auch denjenigen, der rückwaerts aus einer Parkbox ausparkt, trifft eine erhoehte Sorgfaltspflicht, entschied der 9. Zivilsenat.
Dass die Ausparkende ihren Wagen noch kurz vor der Kollision zum Stehen gebracht hatte, aenderte nach Ansicht der Richter nichts an ihrem Mitverschulden. Denn Unfallursache war dennoch die typischerweise mit dem Rückwaertsfahren zusammenhaengende Gefahr. Die Autofahrerin konnte nicht beweisen, dass sie die sie treffende, erhoehte Sorgfalt beachtet hatte. Daher kam das Gericht zu dem Schluss, dass beide Beteiligten jeweils zur Haelfte an dem Unfall mitschuld waren.
(OLG Hamm, Urteil v. 11.09.2012, Az.: I-9 U 32/12)
(WEL) |
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