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vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbung und der beigefügten Unterlagen. Leider kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden, weil die Zulassungskommission/der Prüfungsausschuss der zustaendigen Fakultaet Ihre fachlichen Voraussetzungen als nicht ausreichend beurteilt hat.
Grund/Ergaenzung: unzureichende Noten
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid koennen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaeftsstelle beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen (Postfach 100155, 45801 Gelsenkirchen) Klage erheben. Das Rechtsmittel (Klage) ist ausschliesslich in deutscher Sprache einzulegen und ist per E-Mail nicht zulaessig.
Sollten Sie in diesem Bescheid einen Fehler erkennen, so wenden Sie sich bitte moeglichst schnell an Ihre zustaendige Sachbearbeitung (siehe Briefkopf). Dort gibt man Ihnen gern weitere Auskünfte. Wird der Bescheid aufgrund Ihrer Hinweise geaendert oder aufgehoben, ist insoweit eine Klage selbstverstaendlich nicht erforderlich. Die Klagefrist verlaengert sich hierdurch jedoch nicht. |
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