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发表于 2015-10-18 17:22
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下面是某人在商店“不小心”带走8欧的东西,律师的回答,给你参考:偷窃的行为已经构成、哪怕不是你主观的意愿。
Antwort vom
04.01.2006 | 23:26
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage mchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Prinzipiell haben Sie durch Ihre Angaben hier eingerumt, einen Diebstahl begangen zu haben. Denn als Sie an der Kasse standen, war Ihnen bereits vor dem Bezahlen bewusst, den Eyeliner in die Hosentasche gesteckt zu haben. Ohne diesen zu bezahlen haben Sie dann den Kassenbereich verlassen.
Ein Strafverfahren wird insoweit aber nur dann gegen Sie eingeleitet, wenn der Supermarktbetreiber wegen des Vorfalls Strafantrag und Strafanzeige erstattet. Dies ist hier deshalb nicht unwahrscheinlich, da diese Praxis“ bei Diebsthlen in Warenhusern und Supermrkten üblich ist.
II. Sollte die Staatsanwaltschaft dann gegen Sie ermitteln, so sollten Sie, falls Sie zur Vernehmung vorgeladen werden, keinesfalls die Angaben machen, die Sie hier gettigt haben. Vielmehr sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen oder aber im Falle einer Einlassung angeben, den Stift in Folge eines Missverstndnisses unbewusst eingesteckt“ zu haben. Ob Ihnen dies dann geglaubt wird, ist eher zweitrangig, da wegen des geringen Warenwertes iHv 8 EUR und des Umstands, dass Sie keinerlei Vorstrafen haben, das Strafverfahren hchstwahrscheinlich eingestellt werden wird, mglicherweise gegen Zahlung einer geringen Geldauflage.
III. Dass Sie daneben in allen REWE-Mrkten Hausverbot haben, ist eine zivilrechtliche Frage und auf das Strafverfahren wegen Diebstahls ohne Einfluss. Die Mrkte sollten Sie allerdings in der Zeit, für die Ihnen Hausverbot erteilt worden ist (zumeist 1 Jahr), nicht betreten, da dies wiederum wirklich strafbar wre (Hausfriedensbruch!).
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meiner Antwort geholfen.
Mit freundlichen Grüen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
Wird es einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis geben?
Mit freundlichem Gru
Anna
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Einen Eintrag in ein Führungszeugnis, das ein Arbeitgeber über Sie erhalten kann, werden Sie hier mit (fast) an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erhalten. Relevant wre insoweit erst eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagesstzen oder aber eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Derartige hohe“ Strafen kommen bei einem Delikt wie dem Ihrigen nicht in Frage.
Schlimmstenfalls htten Sie hier mit einer Verurteilung (dann aber wohl im schriftlichen Verfahren per Strafbefehl) iHv 15-30 Tagesstzen zu rechnen. Wahrscheinlicher ist aber die Einstellung des Verfahrens, so dass Sie dann überhaupt nicht bestraft“ worden wren.
Sollten Sie einen Strafbefehl wegen des Diebstahls erhalten, empfehle ich Ihnen, sich dagegen durch einen Verteidiger zu wehren. Dies kann ein Kollege vor Ort sein. Alternativ würde auch ich Ihnen insoweit für eine weitere Vertretung zur Verfügung stehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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