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Wichtig: Nicht jeder Unfall fuehrt dazu, dass ein Auto zu einem Unfallfahrzeug wird. Nur wenn durch den Unfall mehr als ein Bagatellschaden entstanden ist, ist das Auto nicht mehr “unfallfrei”!
Wann ein blosser Bagatellschaden anzunehmen ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt:
» Nach dem Bundesgerichtshof liegt ein Bagatellschaden vor, wenn nur ganz geringfügige, aeussere Lackschaeden vorhanden sind. Bei anderen Schaeden (Blechschaeden, usw.) ist ein Bagatellschaden ausgeschlossen, sogar wenn der Reparaturaufwand gering ist. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)
» Dagegen bejaht das Oberlandesgericht Duesseldorf einen Bagatellschaden auch noch dann, wenn geringfuegige Blechschaeden entstanden sind. (OLG Duesseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. 1 U 169/07)
Für die Eigenschaft “Unfallfrei” kommt es daneben auch auf die Reparaturkosten an. Beispiele:
» Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug und Reparaturkosten von 1.020 EUR verneint der Bundesgerichtshof einen Bagatellschaden. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05)
» Bei einem neuwertigen Fahrzeug und Reparaturkosten von 400 bis 450 EUR wurde vom Landgericht Karlsruhe ein Bagatellschaden verneint. (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2005, Az. 8 O 614/04) |
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