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Die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung bedarf keines besonderen Grundes. Lediglich die Kündigungsfristen sind einzuhalten. Diese betragen
nach § 580 a BGB:
bei Wohnraum, Räumen oder im Schiffsregister eingetragenen Schiffen • abhängig von der Zeitraum der Bemessung des Mietzinses
• einen Tag (bei Tagesmiete)
• von Montag bis Samstag (bei Wochenmiete)
• von fast 3 Monaten (bei Monatsmiete) - bei gewerblicher Nutzung nur zum Quartalsende
Die außerordentliche Kündigung
Bei groben Pflichtverletzungen besteht aber auch immer das Recht der Mietparteien den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.
Kündigungsrechte des Mieters: • bei Nichtgewährung des Gebrauchs § 544 II Nr. 1 BGB
• bei Gefährdung der Gesundheit des Mieters durch die Mietsache,
• bei unzumutbaren Mietverhältnissen
Kündigungsrechte des Vermieters • bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache durch den Mieter
• bei Zahlungsverzug bei mehr als 2 Terminen bzw. in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten § 544 II BGB
建议还是重新账房子吧。。。。
“Ich finde es echt dreist von Dir, mir so etwas jetzt noch zu schicken! Mich interessiert es nicht, mit welchen Männern Du rumfickst.” 关系都破裂了。。住着也无趣。。。 |
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