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Grunds琀稀氀椀挀栀 muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, R洀椀猀挀栀攀 Lichter, Vulkane, Sonnenr搀攀爀, Font渀攀渀, B氀氀攀爀, kleine Feuert瀀昀攀 und Bengalische Beleuchtung) f氀氀琀 in Klasse II und darf grunds琀稀氀椀挀栀 nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschr渀欀甀渀最攀渀 von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der N栀攀 feuergef栀爀搀攀琀攀爀 Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf. Der Verkauf an Privatpersonen darf zudem nur vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. F氀氀琀 der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf allerdings ab dem 28. Dezember gestattet. Schlie氀椀挀栀 darf Klasse II Feuerwerk nur von Vollj栀爀椀最攀渀 über 18 Jahren abgefeuert werden.
M挀栀琀攀 man Klasse II Feuerwerk au攀爀栀愀氀戀 der Silvesternacht abfeuern, so ist eine Sondergenehmigung des zust渀搀椀最攀渀 Ordnungsamtes n琀椀最, die z.B. bei Hochzeiten, besonderen Geburtstagen oder Firmenjubil攀渀 gew栀爀琀 wird.
Feuerwerksk爀瀀攀爀 der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erh氀琀氀椀挀栀 und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu geh爀攀渀 beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. |
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