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本帖最后由 swlizhen 于 2016-2-10 12:47 编辑
保险不会主动说的吧, 我是听消费协会的讲座知道的。参见相关链接
KLEINE KINDER HAFTEN NICHT
Erst mit sieben Jahren gelten Kinder vor dem Gesetz als schuldfähig, im Straßenverkehr sogar erst mit zehn Jahren. Das bedeutet, dass Eltern für kleine Kinder nicht haften müssen, wenn diese einen Schaden verursachen. Schießt ein sechsjähriger Junge einen Fußball durch die Fensterscheibe der Nachbarn, ist er schuldunfähig. Die private Haftpflichtversicherung, in der das Kind mitversichert ist, muss nicht für den Schaden aufkommen.
Eine Ausnahme gibt es: Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, springt die Versicherung ein.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/haftpfli ... nder/#ixzz3zlTIvfFT
http://www.juraforum.de/forum/t/ ... ter-7-jahre.145882/ |
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