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Kin­der­rei­se­pass
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.
Foto: Kinderreisepass (Muster)
Mit dem Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe benötigen Kinder seit dem 26. Juni 2012 bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Sofern Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein sollten, sind diese Einträge nicht mehr gültig.
Der Kinderreisepass ist ein vollwertiges maschinenlesbares Reisedokument und wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Wie beim elektronischen Reisepass muss das Lichtbild des Kindes biometrisch sein, wobei für Kinder und insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind.
Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt.
Ausnahme: Die visafreie Einreise in die USA kann für Kinder nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro. Die Gebühr für die Verlängerung bzw. Aktualisierung beträgt 6 Euro.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personal-ausweis (Gebühr: 22,80 Euro) oder aber einen elektronischen Reisepass (Gebühr: 37,50 Euro).
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