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Ganz grundsätzlich gilt: Drohnenpiloten müssen stets ihr Fluggerät im Blick haben – und zwar ohne zusätzliche Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Fernglas oder On-Board-Kameras. So darf sich die Drohne maximal 300 Meter vom eigenen Standpunkt entfernen, sonst braucht der Pilot eine Flugerlaubnis. Außerdem sollten die Fluggeräte nicht höher als 100 Meter emporsteigen. Zudem darf grundsätzlich nicht über Menschenmengen, militärischen Objekten, Industrieanlagen, Kraftwerken, Unglücksstellen und Krankenhäusern geflogen werden und auch Privatgrundstücke sind tabu.
Wer mit der Drohne Film- oder Fotoaufnahmen macht, muss die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen wahren. So ist es verboten, mit der Drohne die Sichtschutzhecke zum Nachbarn zu überfliegen und ihn ohne sein Einverständnis zu filmen oder zu fotografieren. Viele Städte haben mittlerweile Regelungen, wo nicht geflogen werden darf. Tipp: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in einer Kurzinformation die wichtigsten Regeln zusammengefasst und auch die Deutsche Flugsicherung DFS bietet weiterführende Info |
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