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发表于 2016-5-10 19:42
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这个是网上德国税务律师的回复。
Sehr geehrter Fragesteller,
1. Steuern:
Nach §§ 1 Absatz 1 Nr. 2, 7 Absatz 1 Nr. 1 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterliegen Schenkungen der Schenkungsteuer.
Sie sind nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 a) ErbStG persönlich steuerpflichtig, da Sie nach eigenen Angaben einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Steuer entsteht gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d.h. in Ihrem Fall, wenn Ihre Mutter Ihnen das Geld überweist oder in bar übergibt.
Geldschenkungen sind gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG grundsätzlich nicht steuerbefreit.
Nach § 15 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen Sie der Steuerklasse I und haben somit gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG einen Freibetrag in Höhe von 205.000 |
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