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Die Ansicht des ADAC
Die Frage, ob ein Unfallopfer mit Hilfe einer Dascam den Unfallhergang beweisen darf und somit ein Gericht die geheimen Aufnahmen bei seiner Entscheidung verwenden kann, sollte vom Gesetzgeber und nicht von den Gerichten geklärt werden. Einerseits gilt es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen; andererseits muss auch ein Unfallgeschädigter Möglichkeiten haben, seinen Anspruch auf Gehör bei Gericht durchzusetzen.
Deswegen muss unterschieden werden, ob permanent oder situativ gefilmt wird und aus welcher Motivation heraus. Geht es nur darum, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen, sollte der Datenschutz überwiegen. Erfolgt eine Aufnahme aber infolge einer konkreten Gefährdung oder Schädigung, muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Gefilmten zurückstehen. Diese Fragen müssen auf der Grundlage des europäischen Datenschutzrechts gesetzlich geregelt werden.
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