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Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, stellt sich die Frage, wie das Kind versichert werden soll. Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 4687,50 Euro brutto monatlich, Stand 2016) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner allerdings mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Kind entweder bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu versichern.
如果一个私保一个公保,私保一方月毛收入超过4687,50欧,就要私保了。但是公保一方的工资高的话还是可以让孩子走家庭保险。另外好像孩子的私保费用并不高。
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