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如果上的时德语授课的本科或硕士,并且在德国高校毕业已经拿到毕业证的,在申请长居时,除了提供毕业证,不需要再附加任何语言证明。那里的外管局对法条不熟悉,用这个来卡你,很好笑! 你把相关法条摘录出来,发邮件给外管局,或者亲自去找他们,到时他们不会再卡你的。
此法律条文叫做:All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift zum Auf­ent­halts­ge­setz, 德国内政部的网站上可下载,网址如下:
http://www.bmi.bund.de/SharedDoc ... g/AufenthG_VwV.html
9 Zu § 9 – Niederlassungserlaubnis
9.2 Erteilungsvoraussetzungen
9.2.1.7 Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind
i. d. R. nachgewiesen, wenn der Ausländer
– das „Zertifikat Deutsch“ oder den
„Deutsch-Test für Zuwanderer“ (Kompetenzstufe
B1) nach § 17 Absatz 1 Nummer 1
IntV erworben hat,
– vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit
Erfolg (Versetzung in die nächst höhere
Klasse) besucht hat,
– einen Hauptschulabschluss oder wenigstens
gleichwertigen deutschen Schulabschluss
erworben hat,
– in die zehnte Klasse einer weiterführenden
deutschsprachigen Schule (Realschule,
Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt
worden ist oder
– ein Studium an einer deutschsprachigen
Hochschule oder Fachhochschule oder eine
deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen
hat. |
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