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楼主 |
发表于 2016-11-3 20:49
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今天收到了律师和开发商关于地皮的回复。
律师的回复
Ja, das ist so korrekt- Sie haben so genanntes WEG Eigentum erworben, was der übliche Weg ist. Das Hausgrundstück ist aber WEG Gemeinschaft zugehörig!
开发商的回复
Auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt:
Zu 1: Genau, ist kein Erbbaurecht.
Zu 2: Die Grundstücksfläche selbst, an welcher weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht begründet ist, ist Gemeinschaftseigentum. Der Miteigentumsanteil selbst ist ein rein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (keine reale Fläche) und richtet sich nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Eigentumswohnungen. Die Miteigentumsanteile sind die Grundlage für die Verteilung der Kosten des Gemeinschaftseigentums (§ 16 Abs. 2 WEG) – abweichende Regelungen in der Teilungserklärung z.B. Bzgl. Verwalterkosten sind möglich.
Zu 3: Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstandes/Grundeigentums erfolgt gem. § 4 des Kaufvertrages. Die Zustimmung zum Eigentumsübergang erfolgt gem. § 5 Ziffer 1 2. Absatz sobald alle Zahlungspflichten erfüllt sind, die Rückgabe einer nach vorstehend § 2 Nr. 4 f / Nr. 7 gestellten Sicherheit erfolgt ist und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes hinsichtlich der Grunderwerbsteuer vorliegt. Der Antrag auf Eigentumsänderung wird anschließend sofort dem Grundbuchamt vorgelegt. Wann die tatsächliche Eintragung im Grundbuch erfolgt, hängt vom Grundbuchamt ab.
最后在麻烦一下forelle, 是不是买的wohnung 带地皮一般都是上面这样描述的Gemeinschaftseigentum?
谢谢!
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