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本帖最后由 森林月夜 于 2016-11-4 16:35 编辑
Neuerungen im Hinblick auf das Kfz-Kennzeichen ab 2015
Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.
Kennzeichenmitnahme trotz wechselndem Zulassungsbezirk
Die Entscheidung für die Kennzeichenmitnahme beim Wohnortwechsel wurde 2012 bei der bundesweiten Verkehrsministerkonferenz gefällt. In einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein, ist die Mitnahme beim Umzug in einen anderen Landkreis bereits möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung.
In Deutschland gab es 2012 rund 54 Millionen Kraftfahrzeuge und im gleichen Jahr wechselten 600.000 Fahrzeughalter durch einen Umzug den Zulassungsbezirk. Die Reform vereinfacht den Umzug, da der Gang zur Zulassungsstelle wegfällt. Außerdem sparen sich die Fahrzeughalter Gebühren für die Ummeldung ihres Fahrzeugs und können ihre Kennzeichenkombination behalten.
Kennzeichenmitnahme – weitere Informationen
Bereits möglich ist die Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel. Wer sein Fahrzeug wechselt, kann gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen behalten und dieses für sein neues Fahrzeug übernehmen. Hierfür ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle unerlässlich. Die jeweiligen Gebühren variieren und können bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden.
Auf die Kfz-Versicherung hat die Reform zur Kennzeichenmitnahme keinen Einfluss. Der Tarif richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Wohnort. Um bei den vielen unterschiedlichen Versicherungen den überblick zu behalten, ist den Fahrzeughaltern der Vergleich von Kfz-Versicherungen zu empfehlen. Häufig gibt es neue und günstigere Angebote für die Fahrzeug-Versicherung und dadurch deutliches Einsparpotential.
Weitere Neuerungen bei Kfz-Kennzeichen
Auch beim Fahrzeugverkauf in einen anderen Zulassungsbezirk soll zukünftig die Kennzeichenmitnahme möglich sein. Hierzu gibt es jedoch noch keinen Termin oder genaue Angaben zur Neuregelung.
Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung ist die Online Abmeldung von Kfz-Kennzeichen. Diese soll ab Anfang 2015 über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich sein. Hierfür werden künftig Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein eingeführt. Die Online-Identifikation der Fahrzeughalter wird dabei über den Personalausweis erfolgen.
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