|
不是读博士的也可得到陪读居住许可,而且还可以打工。见:
Visum zur Familienzusammenführung
Wenn Sie einen Ehepartner und/oder Kinder haben, die noch in Ihrem Heimatland oder woanders im (Nicht-EU) Ausland wohnen, können Sie für diese bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen in Deutschland beantragen.
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, müssen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein und eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland haben. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie sich selbst und Ihre Familie finanziell unterhalten können, krankenversichert sind und ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie haben.
Sobald Ihr Studium in Deutschland endet, läuft das Visum für die Familienangehörigen aus.
Seit Oktober 2013 gibt es für Ehepartner und Kinder, die einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen haben, automatisch eine Arbeitserlaubnis. Das bedeutet, dass sie ohne die vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit oder selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen können.
Visaverfahren sind je nach Land unterschiedlich. Bitte klären Sie die Bedingungen über Visa zur Familienzusammenführung spezifisch für Ihre Nationalität mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Sie finden die Adressen der Deutschen Botschaft und der Konsulat(e) in Ihrem Heimatland hier. 来源:柏林德国高等院校学生会
https://www.studentenwerk-berlin ... fuehrung/index.html
|
|