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常规操作是三个步骤,
第一步先找警察,警察解决不了
第二步找房东
最后一步,自己收集证据准备材料去投诉。具体的信息网上都有,你再仔细找找。
Checkliste: Belästigung durch Lärm
Was man bei Lärmbelästigung tun kann
Polizei rufen
Wenn Verständigungsversuche mit dem Nachbarn nicht helfen, kann ein Mieter in dringenden Fällen - z.B. bei einer nächtlichen Ruhestörung - die Polizei um Hilfe bitten. Sie ist dafür zuständig, dass Sicherheit und Ordnung eingehalten werden. (§ 117 OWiG, § 55 Abs. I OWiG)
Ordnungsbehörde einschalten
Sie können die zuständige Ordnungsbehörde (z.B. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt) einschalten. Uneinsichtigen Störenfrieden kann ein Bußgeld drohen. (§ 117 OWiG)
Unterlassungsklage vor Gericht
Lärmgeplagte Mieter haben die Möglichkeit, durch eine Unterlassungsklage ihr Recht auf ungestörtes Wohnen durchzusetzen. Allerdings müssen sie für die Klage Beweismittel sammeln. Sie müssen beweisen, wann, wo und wodurch Sie sich gestört fühlten. Ein Lärmprotokoll mit Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung kann die Erfolgschancen, künftig ruhiger zu wohnen, verbessern. Ist Eile geboten, kann eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt werden. (§§ 1004 in Verbindung mit 906 BGB bzw. §§ 862 Abs.1 in Verbindung mit 906 Abs. 1 analog BGB)
Kündigung durch den Mieter
Wenn die Lärmbeeinträchtigung z.B. durch eine benachbarte Großbaustelle so stark ist, dass die Mietwohnung nicht mehr nutzbar ist, kann der Mieter ausziehen und die Wohnung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs fristlos kündigen. (§ 543 Abs.2 Nr. 1 BGB)
Kündigung durch Vermieter
Außer den Gerichten können auch die Vermieter bei andauernder Ruhestörung eingreifen. Sie können lärmende Mieter durch eine Abmahnung zur Raison bringen und gegebenenfalls eine Kündigung wegen fortgesetzter Störung des Hausfriedens aussprechen, wenn sich keine Besserung einstellt. (§ 573 BGB)
Mietminderung
Bei Störungen kann sich der Mieter auch an den Vermieter wenden und die Miete kürzen. Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Lärm persönlich zu vertreten hat oder nicht. Auch Mängel, auf die der Vermieter gar keinen Einfluss hat, rechtfertigen eine Minderung. Darunter fällt auch der Lärm, der von einer benachbarten Baustelle ausgeht. Entscheidend ist allein, ob ein zum Zeitpunkt des Einzuges nicht bekannter Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung. (§ 536 BGB) |
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