本帖最后由 宝宝猪 于 2018-1-15 16:24 编辑
感觉楼主太窝囊了,明显是对方全责的事情,绿灯,校车,6岁小孩。她私自塞信给你就是想欺负你不懂德国法律,骗你给钱。如果她占理,早就给你律师信了。
你应该尽快找律师,然后按照律师的建议收集证据,比如校车司机的证词,然后告她索要各种损失费才对。你看国内碰瓷的一次都能要个成千上万,你这实打实被人撞了,还是小孩的脑部,不和对方要个几万怎么能咽下这口气? 脑部万一有后遗症,比如头痛,晕,注意力不集中啥的可是影响孩子一辈子的事情,你真不想向肇事的人索赔?????
在网上看了一下,孩子引起的交通事故,车主是无法免责的,除非她能证明自己因为 hoeherer Gewalt (比如路边一棵树突然倒下,挡住他的视线) 才能免责. 有判例是在居民区,车速30的情况下,孩子突然跑到车道上被撞,车主没有任何过错,但是法院判定不属于hoeherer Gewalt, 并要求车主的保险赔偿被撞孩子的所有损失的先例,所以一定要和对方打官司,她输定了的。
Bei Verkehrsunfaellen mit Kindern geht das Gesetz davon aus, dass der Halter des Fahrzeuges grundsaetzlich aufgrund der Betriebsgefahr gemaess § 7 Strassenverkehrsgesetz (StVG) haftet. Er kann seine Haftung nur widerlegen, wenn er nachweist, dass der Unfall auf hoeherer Gewalt beruht. In der Praxis ist dieser Nachweis jedoch meist nur schwer zu fuehren.
Kind vors Auto gelaufen: Keine hoehere GewaltEin Autofahrer befuhr eine schmale Wohnstrasse, in der keine Gehwege angelegt sind. Ploetzlich und fuer ihn unerwartet lief ein 5-jaehriges Kind aus der Hofeinfahrt des elterlichen Anwesens unmittelbar auf die Strasse heraus und prallte gegen die rechte Vorderseite des Pkw. Das Kind wurde durch den Unfall erheblich verletzt.
Nach den Feststellungen eines Verkehrsunfallsachverstaendigen hatte der Fahrer die dort zulaessige Hoechstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht ueberschritten, er war lediglich 25 km/h gefahren. Weil jedoch die Hofeinfahrt für den PKW-Fahrer wegen eines hohen Gartenzauns nicht einsehbar war, bemerkte er das Kind erst, als es schon die Strasse betreten hatte. Er haette nur bei Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit noch rechtzeitig reagieren und damit den Unfall vermeiden koennen.
„Kein Verschulden des Fahrers“ entschied das Oberlandesgericht Nuernberg. rotzdem: Die Haftpflichtversicherung des Halters muss sehr wohl Schadensersatz und Schmerzensgeld an das Kind leisten. Denn seit einer Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes im Jahr 2002 kommt es nicht mehr darauf an, ob der Unfall für einen Fahrzeugfuehrer, der alle Vorschriften der StVO beachtet, ein "unabwendbares Ereignis" darstellt.
Haftungswegfall nur bei "hoeherer Gewalt"
Vielmehr wird ein Ausschluss der Haftung des Versicherers allein für den Fall von "hoeherer Gewalt" anerkannt. Mit dieser Gesetzesaenderung sollte verhindert werden, dass beispielsweise Kinder, die sich im Verkehr objektiv unsachgemaess verhalten und deren Verhalten ein PKW-Fahrer nicht voraussehen kann mit der Folge, dass der Unfall fuer ihn "unabwendbar" ist, ohne Ersatz bleiben. Denn „hoehere Gewalt“ – also ein aussergewoehnliches, von aussen kommendes Ereignis, zum Beispiel das Umstuerzen eines Baumes - duerfte deutlich seltener anzunehmen sein. Die Position von Kindern, Hilfsbeduerftigen und aelteren Menschen im Schadensfall wurde damit gestaerkt.
Ploetzliches Auftauchen von Kindern keine hoehere Gewalt
Ein Fall von „hoeherer Gewalt“ liegt nicht vor, wenn ein Kind ploetzlich aus einer Einfahrt heraus rennt. Daher wurde dem 5-jaehrigen Unfallopfer, obwohl es fuer alle unvorhersehbar auf die Strasse gelaufen ist und andererseits den Pkw-Fahrer kein Schuldvorwurf trifft, Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung zugesprochen (OLG Nuernberg, Urteil von 16.06.2010, Az. 8 U 2496/09) |