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Wasserrutsche _Wer haftet, wenn im Schwimmbad Gefahren lauern? __Mit seinem Urteil (Aktenzeichen VI ZR 95/03) zum Umfang der
Verkehrssicherungspflicht von Röhrenrutschen in Schwimmbädern hat der 6. Senat des Bundesgerichtshofes die Schadensersatz-Klage eines Jungen, der nach der Benutzung einer Wasserrutsche verletzt wurde, als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht hat zudem die grundsätzlichen Sicherheitsmerkmale definiert, die ein Schwimmbadbetreiber erfüllen muss, um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen. __
Im Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, war ein damals neunjähriger Junge nach Benutzung der Rutsche im Auslaufbecken mit einer Frau zusammengestoßen und hatte sich verletzt. Er verlor zwei Schneidezähne, ein dritter brach ab. Für diese Verletzung verlangte der Junge und seine Eltern ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 DM und den Ersatz weiterer materieller und immaterieller Schäden. Dies begründete er damit, dass er die ampelgeregelte Rutsche ordnungsgemäß bei „grün“ betreten habe und es somit nicht zu dem Aufprall hätte kommen dürfen. Der Schwimmbadbetreiber habe somit gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofes konnte sich dieser Argumentation nicht anschließen. Zwar bringe der Betrieb einer Wasserrutsche vielfältige Gefahren mit sich und es komme immer wieder zu Unfällen, so die Richter. Doch entscheiden sei, ob der Schwimmbadbetreiber seinen Anteil daran erfüllt habe, solchen Unfällen möglichst vorzubeugen. Denn insbesondere bei der Benutzung einer solchen Rutsche durch Jugendliche sei damit zu rechnen, dass durch unsachgemäße oder übermütige Unfälle trotzdem Gefahrensituationen entstehen würden.
Im konkreten Fall sahen die Richter alle notwendigen Vorkehrungen als getroffen an. So entsprach die Rutsche der maßgeblichen DIN-Norm (DIN EN 1069-2), eine sensorgesteuerte Ampel am Anfang der Rutsche sollte gewährleisten, dass die Rutsche jeweils nur einzeln benutzt wird. Und die Benutzung der Rutsche war eindeutig durch Texttafeln mit ergänzenden Symbolen geregelt. Eine überwachung des |
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