|
Rechts zu überholen, ist auf der Autobahn laut StVO verboten
Der § 5 der StVO ist eindeutig. Dort ist festgeschrieben, dass generell links zu überholen ist. Dabei muss natürlich die örtlich maximal zulässige Geschwindigkeit beachtet werden. Das Rechtsüberholen ist dagegen verboten. Doch wie so häufig im Verkehrsrecht gibt es von einer solchen klaren Regel auch Ausnahmen.
Wann handelt es sich um einen Überholvorgang?
Der Irrglaube, dass das Überholen an einen Ausscher- und Einschervorgang gebunden ist, hält sich bei dem ein oder anderen hartnäckig.
Dabei handelt es sich auch dann um einen Überholvorgang, wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn langfristig auf dem linken Fahrstreifen fahren und rechts von Ihnen fahrende Fahrzeuge passieren.
Das Aus- und Einscheren vor dem überrundeten Auto ist also nicht maßgeblich für die Definition des Überholens, sondern allein das Einholen und Passieren eines anderen Kfz. Das ist – wie bereits oben angemerkt – nach § 5 StVO grundsätzlich nur links zulässig, in der Regel.
Per Definition meint rechts zu überholen damit auch, wenn Sie etwa auf der Autobahn die ganze Zeit dem Rechtsfahrgebot folgen, aber schneller fahren als die Fahrzeuge in der linken Spur und diese entsprechend dauerhaft passieren.
看看这里的关键词
|
|