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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 11 (zu § 31)
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische
Prüfung praktische
Prüfung
Andorra alle nein nein
Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein
Französisch-Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Israel B nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
(weggefallen)
Monaco
alle nein nein
Namibia16) A1, A, B, BE, C117), C1E, C17), CE nein nein
Neukaledonien alle nein nein
Neuseeland 1, 610) nein nein
Republik Korea 1, 21) nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Serbien alle nein nein
Singapur alle nein nein
Südafrika alle nein nein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschafts-
bereich der Behörden in Taiwan2) erteilt wurden B/BE1) nein ja
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien11):
– Australian Capital Territory
C12), R12) nein7) nein
– New South Wales C, R nein7) nein
– Northern Territory C12), R12) nein7) nein
– Queensland C13), R13) nein7) nein
– South Australia C13), R13) nein nein
– Tasmania C13), R13) nein nein
– Victoria C14), CAR, R14) nein nein
– Western Australia C12), R nein7) nein
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes-
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete1):
– Alabama D nein nein
– Arizona G, D, 2 nein nein
– Arkansas D nein nein
– Colorado C, R nein nein
– Connecticut D, 1, 2 ja nein
– Delaware D nein nein
– District of Columbia D ja nein
– Florida E ja nein
– Idaho D nein nein
– Illinois D nein nein
– Indiana Operator License,
Chauffeur License3),
Public Passenger Chauffeur License3),
Commercial Driver License,
Probationary
Operator´s License ja7) nein
– Iowa C (Noncommercial Operator´s
License)4),
A (Commercial
Driver´s License)3),
B (Commercial
Driver´s License)3),
C (Commercial
Driver´s License)3),
D (Noncommercial Chauffeur Driver´s License mit
Endorsement 1, 2 oder 3)3),
Intermediate Driver´s License nein nein
– Kansas C nein nein
– Kentucky D nein nein
– Louisiana E nein nein
– Maryland C (Full License und
Provisional License) nein nein
– Massachusetts D nein nein
– Michigan operator nein nein
– Minnesota D ja7) nein
– Mississippi operator, R ja nein
– Missouri F ja nein
– Nebraska O ja nein
– New Mexico D nein nein
– North Carolina C ja nein
– Ohio D nein nein
– Oklahoma D nein nein
– Oregon C7) ja nein
– Pennsylvania C nein nein
– Puerto Rico 3 nein nein
– South Carolina D nein nein
1 und 2 nein nein
– Tennessee D ja nein
– Texas C15), A3), B3) nein7) nein
– Utah D nein nein
– Virginia D, M5), A3), B3), C3) nein nein
– Washington State Driver License8)
Intermediate Driver License9) nein nein
– West Virginia E nein nein
– Wisconsin D nein nein
– Wyoming C nein nein
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen1):
– Alberta
5 nein nein
– British Columbia 5, 6, 7 (Novice Driver´s Licence)7)10) nein nein
– Manitoba 56), 4 Stage F3), 3 Stage F3),
2 Stage F3), 1 Stage F3) nein nein
– New Brunswick 5, 7 Stufe 2 nein nein
– Newfoundland 5 nein nein
– Northwest Territories 5 nein nein
– Nova Scotia 5 nein nein
– Ontario G nein nein
– Prince Edward Island 5 nein nein
– Québec 5 nein nein
– Saskatchewan 1 und 5 nein nein
– Yukon 5 nein nein
1)Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2)Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3)Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.
4)Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
5)Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
6)Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
7)Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
8)Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License“ keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9)Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.
10)Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
11)Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
12)Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
13)Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
14)Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.
15)Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.
16)Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
17)Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
18)(weggefallen)
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