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楼主确实可以像其他坛友建议一样,书面回复,说明扣除费用不合理,要求全额返还押金,否则找律师处理。下面是mieterverein对于扣押金的范围说明。
https://www.berliner-mieterverei ... hte-des-mieters.htm
Denkbare Gegenansprüche sind z.B. noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen (dies ist bei Sozialwohnungen unzulässig, vgl. § 9 Abs. 5 WoBindG), Ersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden in der Wohnung und (angebliche) Forderungen wegen unterlassener oder unzureichend durchgeführter Schönheitsreparaturen.
Für die Rückerstattung der Kaution gelten u.a. noch folgende Grundsätze:
1. Der Vermieter muss seine Gegenansprüche geltend machen und betragsmäßig ausweisen. Es darf immer nur der Teil der Kaution einbehalten werden, der zur Sicherung der (voraussichtlichen) Forderung notwendig ist.
2. Im ungünstigsten Fall verzögert sich die Abrechnung der Kaution, bis rechtliche Streitigkeiten z.B. wegen Schönheitsreparaturen gerichtlich entschieden sind.
3. Hat der Vermieter sich bis circa sechs Wochen nach dem Auszug des Mieters zur Abrechnung der Kaution nicht von sich aus gemeldet oder Forderungen gestellt, dann sollte der Mieter ihn auffordern, über die Kaution abzurechnen. Dies sollte unter Fristsetzung mit einem Zeitraum von circa zwei Wochen (mit Angabe des sich dann ergebenden Datums) erfolgen (Einschreiben/Rückschein). Bleibt dies erfolglos – weil sich der Vermieter auf die von der Rechtsprechung grundsätzlich gewährte 6-Monatsfrist beruft -, sollte die Beratung aufgesucht werden. |
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