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Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten.
Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam dennoch als Beweismittel in einem Zivilverfahren grundsätzlich zulässig sind.
Achte beim Kauf oder der Nutzung einer Dashcam darauf, dass sie so wenig Daten wie möglich aufzeichnet und dauerhaft speichert: Entweder aktiviert sich die Kamera nur im Notfall, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Unfall.
Oder sie überschreibt die Aufnahmen in kurzen Abständen und behält die Daten nur, wenn etwas passiert ist. Dann sollte die Verwendung auch datenschutzrechtlich zulässig sein. |
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