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有人清楚这个新法规么,今年新出的。新建公寓头4年出租可以按5%折旧建筑许可Bauantrags好理解,这个Bauanzeige不太理解,某种像我的公寓楼是高层,建筑许可开发商2018年之前,就拿到了,但是目前还在盖,要最终才能完工,这种情况能算符合这个特殊条款么?
Am 28.6.2019 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Einführung einer neuen befristeten Sonderabschreibung in § 7b EStG für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen. Damit kommt es nun doch im zweiten Anlauf – nach dem gescheiterten Gesetzgebungsverfahren in 2016 – zu einer Regelung, die den freifinanzierten Mietwohnungsbau beflügeln soll, in ihrer Ausgestaltung jedoch nicht unumstritten ist.
Neuregelungen in § 7b EStGMit § 7b EStG wird eine neue Sonderabschreibungsregelung geschaffen, die für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen in Anspruch genommen werden kann. Die Sonderabschreibung beträgt jährlich bis zu 5 % über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren zusätzlich zur jährlichen linearen Abschreibung von 2 %. Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige mit steuerpflichtigen Einkünften aus der Vermietung von Wohnungen die Sonderabschreibung geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden: - Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in neuen wie auch in bestehenden Gebäuden.
- Entgeltliche Vermietung zu fremden Wohnzwecken im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren. Keine Begrenzung der Miethöhe.
- Befristung in Bezug auf den Beginn des Bauvorhabens: Gilt nur für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind.
- Bei Anschaffung einer Wohnung, liegt eine „neue“ Wohnung nur vor, wenn diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung rechtswirksam angeschafft wird. Die Voraussetzungen für den Baubeginn gelten entsprechend.
- Letztmalige Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Jahr 2026, auch wenn der Sonderabschreibungszeitraum von vier Jahren noch nicht abgelaufen ist. Es bestehen keine Vorgaben in Bezug auf die Fertigstellung des Bauvorhabens.
- Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baukosten 3.000
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