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楼主 |
发表于 2021-2-13 23:15
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本帖最后由 lovejingjing123 于 2021-2-16 20:58 编辑
我们已经给他回复了邮件如下:... Zusammen mit Ihrer Rechnung vom 14.12.2020 war leider kein Bautenstandsbericht dabei. Bei den 1.-4 Ratenzahlungen haben Sie immer einen Bautenstandsbericht beigefügt, aber bis jetzt haben wir diesen immer noch nicht erhalten. Die Abschlagszahlungen seien laut Kaufvertrag (S.12. Abschnitt 5) jeweils 10 Tage nach Zugang eines Bautenstandsberichtes des Bauträger fällig. Von daher sehen wir keinen Grund, die Verzugszinsen zu zahlen. Wenn Sie uns ordnungsgemäß den Bautenstandsbericht zukommen lassen, würden wir sehr gerne die 5. Rate überweisen. Ohne Bautenstandsbericht kann unsere Hausbank die überweisung der 5. Rate von 29.547 Euro nicht ausführen, das hat die Bank auch schriftlich bestätigt. Bitte nehmen Sie die beigefügte Antwort von unserer Hausbank zur Kenntnis.
Die Zahlung der 6. Rate erfolgt gemäß Kaufvertrag erst nach der übergabe. Die Schlussrate soll laut Kaufvertrag nach der völligen Fertigstellung bezahlt werden. Bitte bestätigen Sie auch schriftlich diese Vorgehensweise.
Zur Erklärung Thema „Zimmertüren und Handläufe“
wir sind damit einverstanden, die provisorischen Türen einzubauen. Das haben wir niemals verweigert. Leider haben wir bis jetzt weder die provisorischen noch die beschädigten Türen gesehen.
Am 19.12.2020 war die Lösung vom Schreiner, das ausgebohrte Loch an den Türrahmen mit Kreppband zuzukleben. Mit der Lösung „Kreppband" waren wir nicht zufrieden. Denn wir können die Toiletten und das Badezimmer weder zumachen noch abschließen. Wir haben nicht ausdrücklich abgelehnt, die beschädigten Türen einzubauen. Wie Sie auch geschrieben haben, der Schreiner hat selbst die Entscheidung getroffen, nicht wir.
Am 22.12.2020 beim Abnahmetermin haben nicht nur die Türen sondern auch die Handläufe gefehlt. Gleichzeitig liefen die Fliesenarbeiten für den Flurbereich zwischen dem Keller und der Treppe. Die Reinigungskraft hat uns noch gebeten, den Tag danach die Tür aufzumachen und sie reinzulassen. Denn sie müssen an dem Tag danach nach der Trockenphase der Fliesen den Keller sauber machen.
Am 18.01.2021 haben wir die Abnahme aus verschiedenen Gründen verweigert. Denn Sie haben in Ihrer E-Mail am 14.01.2021 geschildert, dass die Türen in die Bäder noch nicht eingebaut werden können. Sie haben niemals in dieser E-Mail eine provisorische Lösung (die provisorischen Türen einzubauen) erwähnt. Und die Handläufe wurden bis zum 14.01.2021 auch noch nicht eingebaut, obwohl wir Sie schon am 22.12.2020 bei der Abnahme ausdrücklich gebeten haben, so schnell wie möglich einzubauen. Leider haben Sie es nicht vorgenommen. Außerdem behaupten Sie in Ihrer E-Mail noch, dass die Handläufe Ende Januar montiert werden können. Das wundert uns, denn der Metallbauer hat uns per E-Mail einen Montage-Termin am 08.02.2021 geschickt. Nach unserem Wissensstand sind die Handläufe immer noch nicht vorhanden,
Ich bitte Sie nochmals schriftlich, ordnungsgemäß die Handläufe einzubauen. Denn die Sicherheit steht für uns immer im Vordergrund. Sie haben vor dem 22.12.2020 niemals uns gefragt, ob wir sie brauchen. Sie haben selbst die Entscheidung für uns getroffenen, die Handläufe später einzubauen. Das haben Sie nicht mit uns abgesprochen.
Am 25.01.2021 hat der Schreiner uns telefonisch gefragt, ob wir tatsächlich Ende Januar einziehen wollen. Wir haben im Telefon erklärt, dass wir schnellstmöglich einziehen wollen, sobald die Türen und die Handläufe vorhanden sind und somit die Bedingungen der Bezugsfertigkeiten erfüllt sind. Wir haben ihm auch mitgeteilt, dass wir nach dem Erhalt Ihrer E-Mail am 14.01.2021 prophylaktisch unsere Mietwohnung schon bis zum Ende Februar verlängert haben. Die Entscheidung, die provisorischen Türen nicht einzubauen, hat der Schreiner selber getroffen.
Die fehlenden Handläufe stellen offensichtlich Sicherheitsmängel dar. Wegen der fehlenden Türen, bzw. der fehlenden provisorischen Türen ist die Nutzung der Bäder nicht zumutbar, weil man die Bäder weder zumachen noch abschließen kann.
Wir kommen gerne zum übernahmetermin am 25.02.2021 um 14 Uhr, aber nur wenn mindestens die provisorischen Türen und die Handläufe vorhanden sind und die normalen Wohnbedürfnisse befriedigt werden können.
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