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帅哥,我有长期在家办公的经验,但就是做煮饭和搞卫生之类的工作,档次太低,根本没办法退税啊。
我是 Haus & Grund 的会员,无聊时会研究一下他们发来的报刊杂志。对你提出的第一个问题"退税的Arbeitszimmer怎么定义",我记得我看过。通过记忆,我把之前看过的这方面的信息,在网上找回来了,供你查考。希望对你能有一点帮助。
Seit vielen Jahren stand die Frage im Raum, ob die Kosten für eine Arbeitsecke, also zum Beispiel das "Arbeitszimmer Wohnzimmer", anteilig von der Steuer abgesetzt werden können. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit einem Urteil, das am 27. Januar 2016 veröffentlicht wurde (Aktenzeichen GrS 1/14), zu dieser Frage nun klar Stellung bezogen: Die Kosten für eine Arbeitsecke dürfen nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.
Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass eine Aufteilung in private und berufliche Nutzung nicht möglich sei, da es sich „nicht objektiv überprüfen“ lasse. Ebenso mangele es an Maßstäben für eine schätzungsweise Aufteilung der jeweiligen Nutzungszeiten. Fazit: Räume mit einer Arbeitsecke dienen erkennbar auch privaten Wohnzwecken, entsprechend dürfen die Kosten dafür nicht geltend gemacht werden. Für die in der Corona-Krise beschlossene Homeoffice-Pauschale gilt das aber nicht.
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