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当然不能赖掉了,可以提出诉讼,应该能赢。
https://www.ihk-limburg.de/recht ... bsuebergang-2303538
Betriebsübergang - Folgen und Pflichten
3.2. Geltung von Betriebsvereinbarungen
Bei Übertragungen des vollständigen Betriebes gelten die Betriebsvereinbarungen kollektiv unmittelbar und zwingend weiter, da die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Identität des Betriebes gewahrt bleibt. Der bisherige Betriebsrat bleibt im Amt, der Erwerber wird Betriebspartner des Betriebsrates.
Beim Übergang von Betriebsteilen geht die betriebsverfassungsrechtliche Identität des bisherigen Betriebes verloren. Der Betriebsrat nimmt ein Übergangsmandat wahr, vgl. § 21a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Gelten beim Erwerber bereits eine andere Betriebsvereinbarung mit ähnlichen Regelungsinhalten, gilt die Betriebsvereinbarung des Erwerbers. Ist das nicht der Fall, werden die bisherigen Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsübergang Inhalt des einzelnen übergegangenen Arbeitsverhältnisses (§ 613a Abs.1 Satz 2 BGB).
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