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那就只能往你说的这个方向试试了,即走 § 30 Satz 1 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthg
bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte(符合规定的低融入需求配偶可以免除语言要求)
而“低融入需求”的具体定义出现在 § 4 Abs. 2 IntV
(2) Ein Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf (§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Ein solcher ist in der Regel anzunehmen, wenn
1. ein Ausländer
a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, es sei denn, er kann wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen, oder
b) eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig eine Qualifikation nach Buchstabe a erfordert, und
2. die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.
两点是和的关系。
也就是说,有文凭,不需要德语也能在合理时间内找到工作 + 国家信你不需要上融入课也能融入 = 低融入需求。低融入需求导致可免除德语A1。这里特别写明了要在合理时间内找到工作和要排除他的文凭没有德语不可能找到工作两种情况。所以,看你就具体情况怎么跟外管局说和外管局怎么衡量了。
这里有一个跟你老公相似但有不相同的案件的判例 https://openjur.de/u/2250014.html
这个德国人的老公是美国人,Bachelor Informatik,以前干过 IT,就为德语A1的事被外管局限期离境,官司打到弗莱堡行政法院。他们胜诉了,但这里有两点,一是老公英语是母语十年IT经验,在德国找工作确实不难。二是老婆德国人,他们住在岳父母家,平常说德语(至少他们这么声称),且比较有钱。这样上面的第二点也满足了。这个不一定能平推到你的情况里。
另外这个链接里的法律分析也比较有意义 Sprachkenntnisse (Kommentierung)
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