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Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass das Bundesamt für Finanzen in Deutschland Bankkonten mit IBANs aus anderen EU-Ländern als Steuererstattungskonten akzeptiert. Dies ist im Einklang mit den EU-Richtlinien und soll den Zahlungsverkehr innerhalb der EU erleichtern. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Bankkonto gültig und funktionsfähig ist, um eine reibungslose Abwicklung der Steuererstattung zu gewährleisten. Ich entschuldige mich für die vorherige fehlerhafte Antwort und danke Ihnen für die Korrektur.
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