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DGAP-News: Fluxx AG: Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften erneut ab
FLUXX AG / Sonstiges
22.11.2006
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Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften erneut ab
- Schließung der Internet-Angebote nach derzeitigem Verfahrensstand
unwirksam
- Abschalten der Lotto-Plattformen als Umgehung des Kartellamtsbeschlusses
gewertet
Altenholz, 22. November 2006 - Das Bundeskartellamt hat die deutschen
Lottogesellschaften erneut wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens
abgemahnt. Die höchste deutsche Wettbewerbsbehörde hat damit den Umfang des
bisherigen Verfahrens gegen die Lottogesellschaften erweitert und
bescheinigt den meisten Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) der
Bundesländer einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Der
Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67 ) begrüßt das Vorgehen des
Bundeskartellamts.
Nachdem das Bundeskartellamt gemäß seines Beschlusses vom 23. August 2006
die Lottogesellschaften aufgefordert hatte, die Online-Spielangebote über
ihre jeweiligen Landesgrenzen hinaus zu öffnen, hatten die CdS mehrheitlich
beschlossen, die staatlichen Lottogesellschaften aufzufordern, ihr
jeweiliges Internetspielangebot zu schließen. Das Bundeskartellamt wertet
diesen Beschluss als 'verboten und unwirksam', da er gegen höherrangiges
europäisches Kartellrecht verstoße. Die Lottogesellschaften dürfen nach dem
Willen des Bundeskartellamts die Schließung ihrer Internet-Spielangebote
nicht auf den Beschluss der CdS stützen. Entsprechende aufsichtsbehördliche
Weisungen aufgrund des CdS-Beschlusses sind nach der Abmahnung des
Bundeskartellamts unbeachtlich.
Sowohl der Lotteriestaatsvertrag als auch entsprechende Landesgesetze, aus
denen die Lottogesellschaften ein Verbot eines länderübergreifenden
Internetangebotes ableiten, sind nach dem durch das Oberlandesgericht
Düsseldorf bestätigten Beschluss des Bundeskartellamts vom 23. August 2006
nicht anwendbar. Insbesondere das so genannte Regionalitätsprinzip, mit dem
die Bundesländer die Marktabschottung untereinander geregelt hatten, wurde
mit Beschluss des Bundeskartellamts für nicht anwendbar erklärt. Dies hat
das Bundeskartellamt nun auf den Beschluss der CdS übertragen. Es hat sich
dabei ausdrücklich die Verhängung von Bußgeldern vorbehalten.
Abschließend verdeutlicht das Kartellamt in seiner Abmahnschrift: 'Soweit
die Lottogesellschaften meinen, das Bundesverfassungsgericht habe die
Nicht-Ausweitung des Spielangebots gefordert, widerspricht die Öffnung des
Internetvertriebs dem nicht.' Das Urteil des BVerfG betreffe ausschließlich
Sportwetten, und hier böten die Lottogesellschaften mit Oddset bundesweit
das identische Glücksspiel an.
'Es verärgert mich als Staatsbürger und als Unternehmer, wenn das
Bundeskartellamt einige hochrangige Regierungsbeamte darauf hinweisen muss,
dass sie ihre Kompetenzen überschreiten', so Rainer Jacken,
Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Es ist höchste Zeit, dass sich einige
Verantwortliche in den Ländern mit Europarecht auseinander setzen und sich
nicht länger vor den Karren derjenigen spannen lassen, die zur eigenen
Machterhaltung das deutsche Lotto, Unternehmenswerte und die Finanzierung
von Sport, Kultur und Sozialem beschädigen wollen. Beenden Sie endlich
dieses wirtschaftliche und politische Chaos und legen Sie den geplanten
Glücksspielstaatsvertrag ad acta!'
'Wir gehen fest davon aus, dass mit der Abmahnung der Betrieb der
Online-Plattformen unserer Lotto-Partner in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unverändert fortgeführt werden
kann', so Rainer Jacken weiter. 'Und auch Sport, Kultur und Wohlfahrt
können aufatmen, wenn die Lottogesellschaften ihre Internetangebote wieder
öffnen.' Rund 200 Millionen Euro setzt Lotto in diesem Jahr über das
Internet um - knapp die Hälfte hiervon verbleibt in den Ländern, die unter
anderem für Breitensport, Kultur und karitative Einrichtungen verwendet
wird.
Weitere Informationen:
FLUXX AG
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 22.11.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-mail: info@fluxx.com
WWW: www.fluxx.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG
© Aktiencheck.de AG
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