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Zollbestimmungen
Sendungen, bei denen es sich nicht um Dokumente, sondern um Waren handelt, muss eine Handelsrechnung beigelegt werden.
Hier geben wir Ihnen eine Anleitung, die auf den weltweit gebräuchlichsten Zollvorschriften beruht. Sie können jedoch je nach Land variieren und sich ohne Vorankündigung ändern. Wenn Sie nicht genau wissen, welche speziellen Vorschriften für das Empfängerland Ihrer Sendung zutreffen, so wenden Sie sich bitte an Ihre TNT-Niederlassung. Sie wird Ihnen gerne aktuelle Auskunft geben.
Anleitung für Ihre Handelsrechnung
Ihre Handelsrechnung muss in englischer Sprache erstellt sein und folgendes enthalten:
* Namen und vollständige Anschrift des Absenders
* das Wort “Rechnung” (wichtig: “Proforma”-Rechnungen werden nicht akzeptiert.)
* Name und vollständige Anschrift des Empfängers; der Empfänger der Waren muss nicht identisch mit dem Rechnungsempfänger sein.
* Rechnungsdatum
* Rechnungsnummer
* Anzahl bzw. Menge der einzelnen Artikel
* die genaue Beschreibung der einzelnen Artikel; Katalog- oder Teilenummern reichen nicht aus. Die Zollbehörden wollen genau wissen, um was es sich handelt.
* Gesamtwert aller Waren, die auf der Rechnung aufgeführt sind; der Betrag muss dem tatsächlichen Wert dieser Waren entsprechen. Benutzen Sie bitte keine Begriffe wie “customs value” oder “customs invoice”.
* Es muss klar erkennbar sein, in welcher Währung der Wert der Waren angegeben ist.
* Bitte geben Sie das jeweilige Herstellungsland (Ursprungsland) der einzelnen Waren an.
* Führen Sie außerdem die Brutto- und Nettogewichte der Waren sowie deren Stückzahl auf. Das Gewicht der Verpackung ergibt sich aus der Differenz zwischen Brutto- und Nettogewicht.
* Vermerken Sie auf der Rechnung auch die folgende Erklärung: “We certify that this invoice shows the full value of the goods and that no further invoice will be issued.” (Wir bestätigen, dass diese Rechnung den tatsächlichen Warenwert angibt und dass keine weiteren Rechnungen ausgestellt werden.)
Bei Warenwerten von mehr als EUR 1.000,- benötigen Sie eine vorgefertigte Ausfuhranmeldung. |
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