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es kommt sehr häufig vor, dass Waren (z.B. Laptops) nur vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden sollen.
Derartige Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zwar grundsätzlich zollpflichtig, sie können aber als sogenannte "Rückwaren" einfuhrabgabenfrei belassen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind.
Dieser Nachweis kann durch ein sogenanntes Auskunftsblatt "Rückwarenregelung INF 3", das vor der Ausfuhr der Waren bei jeder Zollstelle in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden kann und dessen Ausstellung kostenlos ist, erbracht werden.
In dem Formular INF 3 sind die Waren so genau zu beschreiben, dass sie bei ihrer Wiedereinfuhr zweifelsfrei wiedererkannt werden.
Die Angaben werden durch die Zollstelle mit den Angaben auf den Gegenständen verglichen und bestätigt.
Man nennt das die "Nämlichkeitssicherung".
Eventuell kann zur Nämlichkeitssicherung z.B. eine Fotografie beigefügt werden.
Bei umfangreichen Warenbeschreibungen oder bei vielen einzelnen Produkten ist es sinnvoll, eine Liste (3-fach) der in Frage kommenden Gegenstände zu erstellen, damit diese Listen nur noch mit den Seiten des Formulars zusammengeheftet werden müssen.
Da die abfertigenden Zollbeamten nicht wissen können, dass Rückwaren eingeführt werden, muss der Beteiligte einen entsprechenden A n t r a g stellen, um letztendlich auch in den Genuss der Abgabenfreiheit zu kommen.
Weitergehende Informationen zum Thema „Rückwaren“ finden Sie auf folgender Seite der Zoll-Homepage http://www.zoll.de :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... eckwaren/index.html
Daneben finden Sie Informationen zum Thema „Ausreise aus Deutschland“ unter http://www.zoll.de/c0_reise_und_ ... se_aus_d/index.html
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
又一封回信有关留学生的
die chinesischen Bestimmungen sind dem Zoll-Infocenter nicht bekannt.
Bei der Einfuhr in die Europaeische Gemeinschaft gelten allgemein die Einreisebestimmungen, die Sie der folgenden Seite der Zoll-Homepage http://www.zoll.de entnehmen koennen http://www.zoll.de/c0_reise_und_ ... us_dritt/index.html
Hier finden Sie u.a. Informationen zu den Reisefreigrenzen.
Daneben existiert unter bestimmten Bedingungen eine Abgabenfreiheit fuer Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstaende von Schuelern und Studenten; siehe http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... material/index.html
Daneben existiert unter bestimmten Voraussetzungen fuer in die Europaeische Gemeinschaft Reisende die Moeglichkeit zur vollstaendiger Abgabenbefreiung fuer persoenliche Gebrauchgegenstaende innerhalb der voruebergehende Verwendungen; siehe http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... 0_faelle/index.html
Bedingung hierfuer ist jedoch, dass der Reisende nicht innerhalb der Gemeinschaft ansaessig ist oder eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung besitzt.
Nachrichtlich moechte ich Sie noch auf folgende Seite der Zoll-Homepage aufmerksam machen http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... deformen/index.html
Auskuenfte koennen aus rechtlichen Gruenden nur unverbindlich erteilt werden.
Zoll的小姐给我的网址不太好用,但是这个好用
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... material/index.html
带着电脑回家过年喽
$汗水$$汗水$
[ 本帖最后由 Randy 于 2006-1-18 11:03 编辑 ] |
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