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我又看了一下捷克的关于5天免签的描述. 的确是有点问题的, 他在Touristisches
Visum 那里描述了5天免签的情况. 其实如果只有过境才给5天免签, 他应该把这个
话些在Transitvisum里面阿.
touristisches Visum
Informationen zur Erteilung eines Visums für einen bis zu 90 Tagen dauernden Aufenthalt
Personen, die sonst ein Visum für die TschR brauchen, gilt ab 24.11.2005 für Transit durch die TschR bis zu maximal 5 Tagen-Transit ein visafreier Verkehr, wenn diese eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengener-Staaten besitzen (z.B. in der BRD Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis).
Das Visum für einen bis zu 90 Tagen dauernden Aufenthalt erteilt auf Antrag des Ausländers in der Regel die diplomatische oder konsularische Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland.
Die Auslandsvertretung der TschR erteilt je nach Reisezweck dieses Visum für einen einmaligen oder mehrmaligen Aufenthalt. Der Zeitraum des Gesamtaufenthalts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (Weiter nur TschR) darf 90 Tage nicht überschreiten.
Der Antrag muss grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung der TschR gestellt werden. Das Formular ist bei den Auslandsvertretungen der TschR erhältlich. Die Bearbeitung des Visumantrags dauert etwa 1 Woche. Die festgelegte gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 1 Monat.
In der Bundesrepublik Deutschland kann man den Antrag auch bei den folgenden Auslandsvertretungen der TschR stellen: Klicken Sie hier
Dem Antrag zur Erteilung des Visums sind folgende Dokumente beizufügen:
a) Reisepass + Aufenthaltsgenemigung für BRD
b) ein Passbild
c) Nachweis der finanziellen Absicherung des Aufenthalts und der Unterkunft für die Zeit des Aufenthalts in der TschR,
d) Nachweis des Besitzes finanzieller Mittel zum Aufenthalt in der TschR, falls keine Kostendeckung entsprechend Punkt c) erfolgt,
e) weitere Dokumente, die die Angaben des Antrags belegen, insbesondere den deklarierten
Aufenthaltszweck,
f) Dokument über gesicherte Mittel zur Ausreise aus der TschR
g) Krankenversicherungsnachweis
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Erläuterung zu den Punkten a) - d) + f):
ad a)
-- der Reisepass (Reisedokument) mit einer Gültigkeitsdauer, die die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mindestens um 90 Tage überschreitet
-- die Aufenthaltsgenemigung für BRD – Es gibt mehrere Staaten, deren Bürger ein Visum in Deutschland nur dann beantragen können, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben.
ad b)
-- das Passbild, Größe 35 x 45 mm, farbig oder schwarzweiss, aktuell, es muss dem gegenwärtigen Äusseren entsprechen. Ein Farbfoto darf die Hintergrundfarbe weiss bis hellblau haben, eine andere Farbe des Hintergrundes ist nicht zugelassen.
ad c)
Gesicherte Finanzmittel des Aufenthalts und der Unterkunft in der TschR weisen namentlich nach:
ca) eine Einladung mit einer Beglaubigung der Ausländer- und Grenzpolizei der TschR,
cb) eine Einladung (Bescheinigung) einer Heil- oder Kuranstalt der TschR mit der Angabe über die Deckung der Unterkunft und der Dienstleistungen,
cc) ein Voucher (Bescheinigung) eines Reisebüros über die vollständige Deckung der Dienstleistungen, der Unterkunft, beziehungsweise des Transportes.
Das Voucher muss folgende Angaben umfassen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Zeit des Aufenthalts, für den die Dienstleistungen zugesichert und bezahlt sind, Stempel und Unterschrift des Angestellten des Reisebüros, Ausstellungsdatum des Vouchers.
ad f)
Die Bescheinigung über gesicherte Mittel zur Ausreise aus der TschR sind namentlich:
fa) internationale Fahrkarte ( Zug, Bus, Schiff) oder Flugkarte (mit beglaubigtem Termin des Abflugs ) für die Einreise in die TschR und für die Ausreise in das Land, dessen Reisedokument der Antragseller vorgelegt oder in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, oder
fb) Finanzmittel (Tsch Kronen oder eine frei konvertierbare Währung) zur Deckung der Kosten der Ausreise in denjenigen Staat, dessen Territorium der Antragsteller betreten darf, bzw. einen Auszug aus einem Bankkonto des Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass er in der TschR während seines Aufenthalts über die geforderten Geldmitteln disponieren kann, beziehungsweise eine andere Bescheinigung über seine finanzielle Absicherung, z.B. eine gültige international anerkannte Kreditkarte - siehe oben ad d).
ad g) Ab dem 24.11.2005 müssen alle Visa-Antragssteller vor der Erteilung eines Visums einen Nachweis über eine gültige Reisekrankenversicherung vorlegen, welche die Kosten für ärtzliche Behandlung bei Unfall oder bei Erkrankung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, einschliesslich des Rücktransportes in sein Heimatland bzw. in das Land seines ständigen Wohnsitzes, deckt. Die Deckungssumme der Versicherung muss für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik mindestens 30.000,-EUR betragen.
Die Tschechische Ausländer- und Grenzpolizei entscheidet bei der Grenzkontrolle in eigener Kompetenz und ist berechtigt, alle Dokumente (auch ad c) – ad f) und die Bescheinigung über eine Krankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in der Tschechischen Republik (gilt nicht für Bürger von Staaten, die mit der TschR ein Abkommen abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage den Bürgern der Vertragsseiten gegenseitige kostenlose medizinische Fürsorge zugesprochen wird und für EU-Staatsbürger) zu kontrollieren und auf diesen als Einreisebedingung in die Tschechischen Republik zu bestehen.
他官方网站都描述的那么含糊,怪不得,每每去问他们在德国的领事馆是不是要签证,一
律说要的, 真的去了又不需要了. 搞的人家去也去的心惊胆战的,作孽阿!:mad: |
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