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Auktion
Bezeichnung für den Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem durch Sammlung und Berücksichtigung aller vorliegenden Orders Liquidität konzentriert wird. Orders zum Kauf und zum Verkauf werden in einem Orderbuch einander gegenübergestellt, der Auktionspreis wird nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten. |
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