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Das Unterzeichnen eines (Online-)Formulars, das durch seine Gestaltung - entgegen seinem Wortlaut - den Eindruck erwecken soll, eine Leistung sei kostenfrei, führt nicht zu einem Zahlungsanspruch. Dafür gibt es viele Urteile (z.B. BGH, Urteil vom 08.07.2004 - I ZR 142/02; AG Tuttlingen, Urteil vom 05.05.2004 - 3 C 54/04; AG Miesbach, Urteil vom 1.2.2001 - 2 C 836/00; AG Freiburg, AZ 1 C 2557 /02; AG Dresden, Urteil vom 17.12.2001 - 111 C 6832/01; AG Herford, Urteil vom 15.1.2003 - 12 C 1184/02).
Nach dem Urteil von LG Darmstadt am 25.01.2006 (Az. 25 S 118/2005) müssen die IP-Adressen sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung gelöscht werden.
Außerdem können E-Mails sowieso nicht als Beweise verwendet werden (siehe Artikel von FINANZtest 01/2004).
http://www.stiftung-warentest.de ... 146386/1146386.html
Alle o.g. Urteile kann man über Google finden. |
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