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Seit 1.1.2004 zahlt Ihre Krankenkasse nur einmal jährlich eine Entfernung harter Beläge (=Zahnstein). Jede weitere Zahnreinigung ist eine privat zu tragende Leistung.
Wenn Sie Erkrankungen ihres Zahnbettes und ihrer Zähne vermeiden wollen, können Sie mit der qualitativ hochwertigeren Professionellen Zahnreinigung (PZR) das Risiko erheblich senken.
Warum PZR
Gegen hartnäckige bakterielle Zahnbeläge, die Karies und Parodontitis verursachen, kommt auch die gewissenhafteste Zahnpflege nicht immer an. Hier greift die PZR. Mit ihr werden alle harten und weichen Beläge und Bakterien beseitigt und Karies und Parodontose somit effektiv vorgebeugt. Dabei geht die PZR weiter als die übliche Zahnsteinentfernung, denn zu ihr gehören Wurzelreinigung, Politur, Chlorhexidinspülung und Fluoridierung
Wie oft?
Mindestens 1 x jährlich |
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