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Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Privatsendungen (Artikel 29 bis 31 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine andere Privatperson im EG-Zollgebiet, mit einem Wert bis 45 EUR, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, sind unter bestimmten Bedingungen einfuhrabgabenfrei.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw. sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen. Die Art der Beförderung (z.B. Landstraßen-, See-, Flug- oder Postverkehr) ist dabei ohne Bedeutung. |
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