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回复 #8 lambock 的帖子
ich weiss leider nur deutschrechte, weil ich damal auch eine Textament schreiben (ohne Notar auch giltig), um Zunkunft von meinen meine Eltern zu schutzen. Seitdem ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen habe, er hat mit mir so erklaert, wie oben oben gemeint.
aber es gibt noch einen Gesetzregel:
Wenn man Textament schreiben sollte, bitte auch nicht ganz extrem, sonst kommt zu wieder rechtlich Streit. zB. Ehrmann hat mindestens 25% von Ehrfrau´s Anteil(auch umgekehrt).
Kompliziert.
Ähnlich wie Ehrvertrag, Wenn eine gar keine Vermögen und Einkommen hhat, dann muss anderer Seite mindestens Unterhalt finanzieren.--In diesem Fall gilt Teil des Vertrags nicht.
$ok$ $bye$
[ 本帖最后由 anise 于 2007-3-9 18:40 编辑 ] |
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