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1. Es ist sowieso schon passiert. LZ soll keine Angst haben und nur überlegen, wie Du Dich verteidigest.
2. 打一个耳光wird normalerweise als Beleidigung (§185 StGB) betrachtet. Gemäß §194 StGB wird die Beleidigung nur auf Strafantrag (NICHT Strafanzeige) verfolgt.
3. LZ kann auch einen Strafantrag gegen 邻居 wegen Beleidigung stellen.
4. Nach meiner Kenntnis soll LZ nicht bestraft werden. Jedenfalls nach einem Urteil vom BayObLG (Beschluss vom 28-02-1991 – RReg. 5 St 14/91) wird das Verhalten von LZ als Beleidigung gegen Beleidigung (§199 StGB) oder sogar als Notwehr (§32 StGB) betrachtet. Daher soll LZ das Urteil genau lesen. Das Urteil kann man in Internet finden.
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BayObLG, Beschluss vom 28-02-1991 - RReg. 5 St 14/91
1. Bei rein verbalem ehrverletzenden Angriff eines Kindes kann unter besonderen Umständen tätliche Abwehr durch eine leichte Ohrfeige erforderlich sein.
2. Kompensation nach § 233 (jetzt §199) StGB ist auch gegenüber einem Kind möglich, wenn der Angeklagte davon ausgeht und nach den Umständen auch davon ausgehen kann, dass sich der Strafunmündige der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewusst ist. |
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