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事情是这样的:
"我之前有个一个工作,不固定, 属于那种,招之即来,挥之即去的。收入没保障。
这个月初又有了一个工作, 400欧以内的, 刚开始, 工厂说不要税卡。 后来他们又跟我要一类税卡。 我交不出来,朋友就给我出主意让我再出领一张Ersatz税卡。 我就照办了。"
Rechtslage:
Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat gemäß §370 AO. Nach §370 AO wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Nach meiner Kenntnis hat der Gesetzgeber aber nur die vorsätzliche, also wissentliche und willentliche, Steuerhinterziehung unter Strafe gestellt. Die lediglich fahrlässige Steuerhinterziehung ist nicht mit einer echten Kriminalstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) bedroht. Sie kann jedoch unter Umständen in Form der sogenannten leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit gemäß §378 AO mit Geldbuße bedroht sein.
Hier ist §378 ABGABENORDNUNG (AO)
§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in §370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro (bis 31. 12. 2001: hunderttausend Deutsche Mark) geahndet werden.
(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekanntgegeben worden ist. §371 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
办法解决:
Muss ich weiter erklären?
忽悠,接着忽悠,看看能不能....... |
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