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原帖由 雨蝶 于 2007-6-3 12:08 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
工作,但是不需要工作许可的工作签证,跟正式工作还是有区别的。
德国人搞自相矛盾的事情多了去了,他们自己都经常弄出一堆怪圈
18条就是工作。具体如下:
§ 18 Besch?ftigung
(1) Die Zulassung ausl?ndischer Besch?ftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verh?ltnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bek?mpfen. Internationale Vertr?ge bleiben unberührt.
(2) Einem Ausl?nder kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Besch?ftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Besch?ftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zul?ssig ist. Beschr?nkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.
(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Besch?ftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Besch?ftigung zul?ssig ist.
(4) Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Besch?ftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Besch?ftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Besch?ftigung erteilt werden, wenn an der Besch?ftigung ein ?ffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
(5) Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 und § 19 darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. |
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