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Hiwi 不算在90天里
2.3.1.2 Studentische Nebentätigkeit
Ausländische Studierende an Hochschulen des Inlands können ohne Zustimmung
als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten. Die 90 Tage/180
halben Tage werden von dieser Regelung nicht tangiert, d.h. eine Tätigkeit als wissenschaftliche
oder studentische Hilfskraft kann auch dann ausgeübt werden, wenn
die 90 Tage bereits ‚verbraucht‘ sind. Zu den studentischen Nebentätigkeiten sind
auch solche Beschäftigungen zu rechnen, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten
im fachlichen Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Organisationen
(z.B. Tutoren in Wohnheimen des DSW) beschränken.
Die Ausländerbehörde muss trotz der Zustimmungsfreiheit involviert werden. Sie
entscheidet im Einzelfall, ob es sich bei der angestrebten Tätigkeit um eine ‚studentische
Nebentätigkeit‘ im Sinne dieser Regelung handelt. Bei Abgrenzungsschwierigkeiten
soll die Hochschule beteiligt werden.
这个地址:http://eu.daad.de/imperia/md/con ... edingungen_2006.pdf
是daad解释所有关于学生签证,居留还有工作的文件,可以看看。很详细了! |
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