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发表于 2007-9-24 21:03
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原帖由 swlizhen 于 2007-9-24 21:41 发表 
LZ如果在德工作三年,可以去移民局,改一下签证,直接改为"BESTAETIGUNG ERLAUBT",这样你下一次换工作是不需要Arbeitsamt的Pruefung。
这个问题,在法律园地讨论过。
但这条条例是属于"KANN"不是 muss,移民 ...
谢谢你的建议,我8月28日看到这里有人说现在的政策改了,就立刻打电话到Bundeskanzleramt去问了,得到答复如下:
Bis 27. August war folgendes nötig, um eine „unbeschränkte Arbeitserlaubnis“ zu bekommen:
entweder 4 Jahre Wohnen in Deutschland (Studienzeit als 2 Jahre gezählt) oder 3 Jahre Arbeit in Deutschland
Am 28. August 2007 Änderung der Beschäftigungsverfahrens-Verordnung:
nun entweder 3 Jahre Wohnen oder 2 Jahre Arbeit in Deutschland
Gehen Sie zum Ausländeramt, um den Eintrag in der Aufenthaltserlaubnis im Pass zu ändern.
Dort muss zuküftig stehen entweder „Unselbständige Beschäftigung gestattet“ (= Arbeit als Arbeitnehmer gestattet ohne Einschränkung) oder „Erwerbstätigkeit gestattet“ (= Arbeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger gestattet ohne Einschränkung).
Mit diesen Einträgen wird man von jedem Arbeitgeber wie ein deutscher Staatsbürger behandelt.
Vermutlich kennt das Ausländeramt das ganz neue Recht (2 Jahre Arbeit) noch nicht. Mache Ausländerämter machen Schwierigkeiten. Falls das passiert, können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
as@bk.bund.de (Sekretariat, dort wird die Email an die Zuständigen weitergeleitet)
sybille.roeseler@bk.bund.de (Frau Röseler ist die Zuständige, aber für den Fall, dass sie nicht da ist, ist es besser, zusätzlich auch an das Sekretariat zu schreiben)
Telefon von Frau Röseler: 030 – 18 400-1630
然后我立刻就去把签证给换了。外管局没有刁难我。
[ 本帖最后由 看似体面的存在 于 2007-9-25 10:11 编辑 ] |
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