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楼主 |
发表于 2007-9-3 21:20
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4. Umsatzsteuer sollst du normalerweise nach der Rechnungsstellung im gleichen Monat beim Finanzamt bezahlen. Aber wenn der Gesamtumsatz des Erstjahres voraussichtlich nicht mehr als 125.000,- EUR betragen wird, kannst du eine Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten beantragen, mit dieser Genehmigung musst du alle Umsatzsteuer erst nach Geldeingang bezahlen.
5. Sobald du Kosten/Umsatz hast, sollst du jeden Monat beim Finanzamt die USt-Erklärung machen. Z.B. du hast in einem Monat Rechnungen in Höhe von 5000,- EUR bezahlt bekommen und 1000,- EUR für dein Geschäft als Kosten ausgegeben, du musst dann nach der monatlichen USt-Erklärung 4000x19%=760,- EUR an das Finanzamt zahlen.
6. alles weitere erfragst du am besten bei deinem zuständigen Finanzamt. |
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