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原帖由 Quark的虎牙 于 2007-9-12 18:53 发表 
那第一住址是单身,婚前住址是离婚的咋办 $汗$
Anmeldung ist: Tønder Kommune, Jomfrustien 8, Tønder – liegt gegenüber dem Rathaus – Parkplatz ist vor dem Gebäude. Bitte beachten Sie, daß Parken auf dem Parkplatz zeitbefristet ist. Parkscheibe im Auto ist Pflicht. Zuerst bitten wir Sie jedoch, sich zu erkundigen, ob eine bei uns geschlossene Ehe in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Wenn JA, benötigt das Standesamt in Tønder von Braut und Bräutigam: Ausgefüllte Ehe-Erklärungen von beiden – laut dem dänischen Ehegesetz muß eine Vollmacht zur Einholung von Auskünften angefordert werden, wenn diese Erklärungen nicht beigefügt sind. SEHR WICHTIG Legaler Aufenthalt in DÄNEMARK muß vorhanden sein. Wir empfehlen Ihnen dringend, (bevor Sie Ihre Dokumente schicken oder bringen), sich bei dem nächstliegenden dänischen Konsulat in dem Land, wo Sie sich gerade aufhalten, zu erkundigen, wie Sie einen legalen Aufenthalt in Dänemark bekommen können. Gültige Reiselegitimation muß vorhanden sein. Bürger ohne EU-Staatsangehörigkeit Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde vorweisen, wenn Sie in eines der Schengenländer eingereist sind. Visum wenn erforderlich, wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit haben und nicht in einem Schengenland mit legal erteilter Aufenthaltserlaubnis wohnhaft sind. Es ist Ihre alleinige Verantwortung, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das Standesamt kann Ihnen nur mitteilen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen, aber nicht wie Sie die Dokumente/Erklärungen bekommen. Das Standesamt bezieht sich bezüglich des legalen Aufenthaltes auf das Schengenabkommen. Alle Dokumente (oder eine beglaubigte Kopie derselben) bitten wir Sie (falls anderssprachig) von einem vereidigten Dolmetscher ins Deutsche, Englische oder Dänische übersetzen zu lassen und dann sowohl die Originaldokumente als auch die Übersetzungen, an uns zu senden oder persönlich zu übermitteln. Übersetzungen von Dokumenten allein sind nicht ausreichend. Geburtsurkunden: Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses/Ausweises bei Ihrer Anmeldung in Tønder. (Schicken Sie jedoch nie Ihren Reisepab/Ausweis - nur eine Kopie). Ein gemeinsamer Ehename kann bei der Eheschließung nicht erteilt werden. Sie behalten den Namen, den Sie vor der Eheschließung haben. Familienstandsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt für beide (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Bescheinigung mub von der Behörde Ihres Wohnortes ausgestellt sein, und muss folgendes beinhalten: Wann und wo Sie geboren wurden, Adresse, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand. Die Bescheinigung mub ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, wenn anderssprachig. Zum Beispiel ist es in Deutschland die Aufenthaltsbescheinigung, die vom Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird - in Holland ist es eine „uittreksel uit woningregister” usw. Wenn Sie über ein Jahr lang nicht Zuhause angemeldet gewesen sind, müssen Sie auch von dem Land, wo Sie zur Zeit mit legaler Aufenthalt gemeldet sind, Obenerwähntes vorlegen oder der Botschaft Ihres Heimatlandes vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht über 4 Monate alt sein. Amerikanische und englische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, müssen anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Commanders vorlegen (Permission for marriage) mit einem Statement des jetzigen Familienstandes – Sie müssen auch legalen Aufenthalt in Dänemark dokumentieren können. Scheidungsurteil - Sterbeurkunde Sollte einer, oder alle beide vorher verheiratet gewesen sein, benötigen wir, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wurde, das vollständige originale Scheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Zum Beispiel mub ein deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem - usw. oder wenn die Ehe durch Todesfall aufgelöst wurde, bitten wir um die Sterbeurkunde - Auszug vom Familienbuch ist nicht ausreichend. Nur das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde der letzten Ehe mub vorgelegt werden. Scheidungsurteile müssen vor der Eheschließung in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend. Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union, (ausgenommen USA, Canada, New Zealand und Australien u.a) ausgesprochen wurden, müssen im Original, und mit der Legalisierung des Innen- und Außenministeriums des Landes und der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft des Ausstellungslandes, eingereicht werden. Als Ausnahme gilt für thailändische Urteile die Beglaubigung der dänischen oder deutschen Botschaft in Bangkok. Die Legalisierung mub auch in Übersetzter Form vorliegen. Personen die nicht volljährig sind, müssen vom hiesigen Standesamt eine Sondererlaubnis beantragen. In Dänemark ist man mit 18 volljährig. Bitte fordern Sie Antragsformulare an. Dolmetscher kann bei der Anmeldung und Trauung von uns bestellt werden - eventuelle Kosten hierfür tragen Sie. Während der endgültigen Sachbearbeitung müssen Sie sich als Ausländer einige Tage hier in dem Ort aufhalten, wo die Ehe eingegangen werden soll. (Tel. Fremdenverkehrsbüro +45 74 72 12 20) – Aufenthaltsdauer ungefähr 3 bis 4 Tagen. Übernachtungsmöglichkeiten. Mögliche Trauungsorte in der Gemeinde Tønder: Anmeldung Jomfrustien 8, Tønder. Jede Woche am Montag zur Eheschließung - Heirat am Donnerstag in derselben Woche, entweder im ehemaligen Rathaus von Løgumkloster oder im Rathaus von Tønder. Anmeldung Jomfrustien 8, Tønder. In geraden Wochen am Dienstag zur Eheschließung - Heirat am Freitag in derselben Woche, entweder im ehemaligen Rathaus von Bredebro oder Skærbæk. Anmeldung Jomfrustien 8, Tønder. In ungeraden Wochen am Dienstag zur Eheschließung - Heirat am Freitag der Woche, entweder im ehemaligen Rathaus von Højer oder Toftlund. Die Gebühr für Prüfung der Dokumente beträgt 500,00 Dänische Kronen gem. § 4. Abs. 1 vom 30.10.1990. Die Trauung ist gebührenfrei und Trauzeugen können wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen |
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